Neue Gesetze
Neue Gesetze
Ständig werden neue Gesetze erlassen oder reformiert.
Wir halten Sie über die wichtigsten Neuerungen auf dem Laufenden
Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) – seit 01.01.2010 / Novellierung seit 01.07.2015
Wird in Baden-Württemberg bei einem Wohngebäude der zentrale Heizkessel ausgetauscht, muss mindestens 15% des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Der Verbraucher hat die Wahl zwischen Sonnenenergie, Erdwärme, Biomasse (Holz) oder Umweltwärme durch Wärmepumpen.
Möchte oder kann er keine dieser erneuerbaren Energien nutzen, besteht die Möglichkeit die gesetzlichen Auflagen auch durch eine verbesserte Wärmedämmung des Wohngebäudes zu erfüllen.
Neue EnEV 2014 – seit 01.05.2014
Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland umsetzen. Dies betrifft die Bereiche Heizen, Kühlen, Wassererwärmen, Lüften und Beleuchten.Unter anderem dürfen Öl- und Gas-Standard-Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden (gültig ab 01.01.2015). Ebenso müssen Heizungsanlagen, die nach dem 01.01.1985 eingebaut wurden, spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden (Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- u. Brennwertkessel sowie für 1-2- Familienhausbesitzer, die ihr Haus seit spätestens 01.02.2002 selbst bewohnen).
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/energieeinsparverordnung/
Weitere Informationen zu Fördergeldern
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
www.kfw.de/kfw.de.html
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